Neue Übersichtsstudie zur medikamentösen Vorbeugung

Aus einer Pressemitteilung der DGN

Neue Übersichtsstudie zur medikamentösen Vorbeugung

Aus einer Pressemitteilung der DGN (Deutschen Gesellschaft für Neurologie) vom 28.03.2022:

Eine Übersichtsstudie vergleicht zwei häufig verschriebene medikamentöse Vorbeugungen (Topiramat und Botulinumtoxin) mit den CGRP-Antikörpern. Viele Betroffenen können von den neuen Medikamenten profitieren, gerade wenn andere Medikamente nicht ausreichend wirken oder viele Nebenwirkungen haben.

Eine Vergleichsstudie aus Innsbruck untersuchte die Wirksamkeit der drei am häufigsten verschriebenen Medikamente zur Vorbeugung gegen Migräne: das Mittel gegen Epilepsie Topiramat, Botulinumtoxin Typ A (Botox) und monoklonale Antikörper (Migräne-Spritze). Es wurden verschiedene Placebo kontrollierte und randomisierte Studien aus der Zeit bis März 2020 einbezogen. Dabei wurde beobachtet, wie viele Studienteilnehmer eine Wirksamkeit von 50 % erfuhren. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der Tage mit Migräne pro monat durchschnittlich halbiert hat.

Ergebnisse: Topiramat war in der Wirksamkeit etwas besser als die Antikörper. Botulinumtoxin war nur etwa halb so wirksam. Unterschiede gab es bei der Anzahl der Patienten, die die Studie abbrachen. Das taten bei den Antikörpern 5,1 %, bei Botox nur 3,4 %, bei Topiramat dagegen 29,9 %.

Daraus schließt Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen, Pressesprecher der DGN:

„Topiramat zeigte zwar rein zahlenmäßig die größte Effektivität, hatte aber mit fast 30% auch die bei Weitem höchste Rate an Therapieabbrüchen. Betrachtet man das Nutzen-Risiko-Profil, schneiden die monoklonalen Antikörper am besten ab, die derzeit aber nur bei Therapieresistenz gegenüber den anderen verfügbaren Therapien vergütet werden.“

Der Experte betont außerdem die Bedeutung der nicht-medikamentösen Verfahren zur Migräne-Prophylaxe: „Besonders geeignet seien beispielsweise die kognitive Verhaltenstherapie, Entspannungstechniken, Biofeedback, Stressmanagement sowie regelmäßige sportliche Betätigung.“

(Auszug aus einer Pressemitteilung der DGN vom 28.03.2022)