Antrag zur Feststellung der Behinderung und Hinweise zum Schwerbehindertenausweis
Zusammengestellt von Wolfgang Gnant, Referent der MigräneLiga e.V.
Hinweis der Redaktion:
Zum Thema, wie Sie einen Antrag zur Feststellung Ihrer Behinderung stellen, ist folgender Artikel in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente), und Erwerbminderungsrente (EM-Rente) immer noch interessant, auch wenn zum 1. Juli 2014 gesetzliche Neuerungen in Kraft treten.
Quelle: migräne magazin Heft 38 und Heft 49
Mit dem neuen Sozialgesetzbuch konnte 2001 eine wichtige Neuerung verzeichnet werden: Erstmals wurde Migräne als eigenständiges Krankheitsbild in den Gesetzestext einbezogen – ein Durchbruch in der Akzeptanz dieser Volkskrankheit für alle Migräne-Patienten.
Grad der Behinderung
Nichts geändert hat sich an
dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung die Vorgaben; der Grad
der Behinderung (GdB), die gesundheitlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und gegebenenfalls die
Ausstellung eines Ausweises durch das für den Antragsteller zuständige
Versorgungsamt. Das Verfahren ist ein gesetzlich verankerter
Rechtsanspruch, dessen Inanspruchnahme allein in der Entscheidung des
Betroffenen liegt.
Antragstellung
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