Antrag zur Feststellung der Behinderung

Hinweise zum Schwerbehindertenausweis

Antrag zur Feststellung der Behinderung und Hinweise zum Schwerbehindertenausweis

Zusammengestellt von Wolfgang Gnant, Referent der MigräneLiga e.V.

Hinweis der Redaktion:
Zum Thema, wie Sie einen Antrag zur Feststellung Ihrer Behinderung stellen, ist folgender Artikel in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente), Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente), und Erwerbminderungsrente (EM-Rente) immer noch interessant, auch wenn zum 1. Juli 2014 gesetzliche Neuerungen in Kraft treten.

Quelle: migräne magazin Heft 38 und Heft 49

Mit dem neuen Sozialgesetzbuch konnte 2001 eine wichtige Neuerung verzeichnet werden: Erstmals wurde Migräne als eigenständiges Krankheitsbild in den Gesetzestext einbezogen – ein Durchbruch in der Akzeptanz dieser Volkskrankheit für alle Migräne-Patienten.

Grad der Behinderung
Nichts geändert hat sich an dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung die Vorgaben; der Grad der Behinderung (GdB), die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und gegebenenfalls die Ausstellung eines Ausweises durch das für den Antragsteller zuständige Versorgungsamt. Das Verfahren ist ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch, dessen Inanspruchnahme allein in der Entscheidung des Betroffenen liegt.

Antragstellung

-> Registrierte und eingeloggte Mitglieder lesen den gesamten Artikel. <-
Noch kein Mitglied? | Nicht eingeloggt? Klicken Sie!