Chefredakteurin Anja Rech. Aus migräne magazin 68

Foto: © ffly; Fotolia.com)Sie haben eine Urlaubsreise gebucht, doch ein schwerer Migräneanfall hindert Sie daran, sie anzutreten; das Flugzeug startet ohne Sie. Erstattet Ihnen die Reiserücktritt-Versicherung dann die Kosten? „Im Einzelfall ist das möglich“, sagt Claus Rehse von der Signal Iduna-Gruppe in Dortmund. „Die Reiserücktritt-Versicherung springt ein, wenn der Versicherte seine Reise beispielsweise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung absagen muss.“
Als „unerwartet“ gelte auch eine Verschlechterung eines bestehenden
Grundleidens, wenn in den sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung
oder – bei bestehenden Verträgen – vor der Reisebuchung keine ärztliche
Behandlung erfolgt ist. „Schwer ist die Erkrankung, wenn dadurch der
Antritt der Reise objektiv nicht zumutbar ist oder der Versicherte
reiseunfähig ist“, ergänzt der Fachmann. „Dies ist durch ein ärztliches
Attest nachzuweisen.“ Hat ein Patient jedoch regelmäßig starke
Migräneattacken, handelt es sich für Versicherungsträger nicht um eine
Verschlechterung oder ein unerwartetes Ereignis – das ist vermutlich der
häufigere Fall.
Anja Rech