Attacke auf dem Weg in den Urlaub

Zahlt Reiserücktrittversicherung bei Migräne?

Chefredakteurin Anja Rech. Aus migräne magazin 68

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Foto: © ffly; Fotolia.com)Sie haben eine Urlaubsreise gebucht, doch ein schwerer Migräneanfall hindert Sie daran, sie anzutreten; das Flugzeug startet ohne Sie. Erstattet Ihnen die Reiserücktritt-Versicherung dann die Kosten? „Im Einzelfall ist das möglich”, sagt Claus Rehse von der Signal Iduna-Gruppe in Dortmund. „Die Reiserücktritt-Versicherung springt ein, wenn der Versicherte seine Reise beispielsweise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung absagen muss.”

Als „unerwartet” gelte auch eine Verschlechterung eines bestehenden Grundleidens, wenn in den sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder – bei bestehenden Verträgen – vor der Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgt ist. “Schwer ist die Erkrankung, wenn dadurch der Antritt der Reise objektiv nicht zumutbar ist oder der Versicherte reiseunfähig ist”, ergänzt der Fachmann. „Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.” Hat ein Patient jedoch regelmäßig starke Migräneattacken, handelt es sich für Versicherungsträger nicht um eine Verschlechterung oder ein unerwartetes Ereignis – das ist vermutlich der häufigere Fall.
Anja Rech