Beitragsordnung

Beitragsordnung 2023

Hinweis: Ab 01.01.2025 gelten geänderte Mitgliederbeiträge. Die neue Beitragshöhe finden Sie in der Beitragsordnung 2025

Die Mitgliederversammlung beschloss am 24. September 2022 in Frankfurt nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2023

Privatpersonen
28,00 €*
Schüler / Studierende / Azubis / Rentner / Pensionäre / Empfänger von Grundsicherungsleistungen *
18,00 €*
Juristische Personen
(Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …)            
180,00 €
Fördermitglieder
3.000,00 €
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im SEPA Einzugsverfahren** erhoben.

Der Vorstand ist berechtigt,

  • Gründungsmitglieder – sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/ -leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
  • Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.

Frankfurt, 24. September 2022


Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:

Einzugsverfahren

Nur in begründeten Ausnahmefällen gilt:  Mitglieder, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen, bezahlen zusätzlich 8,00 € für Auslagenersatz. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird ebenfalls ein Auslagenersatz von 8,00 € erhoben.

* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • für Schüler, Studierende und Azubis grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, danach nur nach Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
  • für Rentner und Empfänger von Grundsicherungsleistungen mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr.

Beitragsquittungen werden nicht versandt.

Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:

Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.

Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00€ Bearbeitungsgebühr zu überweisen.

Klicken Sie hier: Beitragsnachweis zum Anheften ihres Einzahlungsbelegs.