Beitragsordnung 2025

Beitragsordnung 2025

Die Mitgliederversammlung beschloss am 25. Oktober 2024 in Stuttgart nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2025

RegelbeitragNachlass bei Sepa-Einzugsverfahrenergibt Beitragshöhe
Privatpersonen
49,00 €10,00 €39,00 €
Schüler:innen / Studierende / Azubi / Rentner:innen / Pensionär:innen / Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen *33,00 €10,00 €23,00 €
Juristische Personen
(Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …)            
180,00 €180,00 €
Fördermitglieder3.000,00 € 3.000,00 €
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.0,00 €0,00 €


Der Vorstand ist berechtigt:

  • Gründungsmitglieder sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/-leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
  • Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.

Stuttgart, 25.Oktober 2024


Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:

** Einzugsverfahren

  • Mitglieder, die am Sepa-Lastschrift-Verfahren teilnehmen, erhalten einen Beitragsnachlass in Höhe von 10,00 €.
  • Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird ein Auslagenersatz von 8,00 € erhoben.

* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • für Schüler:innen, Studierende und Azubis grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, danach nur nach Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
  • für Rentner:innen und Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen auf Antrag mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr

Beitragsquittungen werden nicht versandt.

Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:

Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.

Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00 € Bearbeitungsgebühr zu überweisen.