Beitragsordnung 2025
Die Mitgliederversammlung beschloss am 25. Oktober 2024 in Stuttgart nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2025
Regelbeitrag | Nachlass bei Sepa-Einzugsverfahren | ergibt Beitragshöhe | |
Privatpersonen | 49,00 € | 10,00 € | 39,00 € |
Schüler:innen / Studierende / Azubi / Rentner:innen / Pensionär:innen / Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen * | 33,00 € | 10,00 € | 23,00 € |
Juristische Personen (Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …) | 180,00 € | 180,00 € | |
Fördermitglieder | 3.000,00 € | 3.000,00 € | |
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. | 0,00 € | 0,00 € |
Der Vorstand ist berechtigt:
- Gründungsmitglieder sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/-leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
- Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.
Stuttgart, 25.Oktober 2024
Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:
** Einzugsverfahren
- Mitglieder, die am Sepa-Lastschrift-Verfahren teilnehmen, erhalten einen Beitragsnachlass in Höhe von 10,00 €.
- Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird ein Auslagenersatz von 8,00 € erhoben.
* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- für Schüler:innen,
- für Rentner:innen und Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen auf Antrag mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr
Beitragsquittungen werden nicht versandt.
Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:
Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.
Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00 € Bearbeitungsgebühr zu überweisen.