Kompaktübersicht zur Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente
Wolfgang Gnant, ML-Medienbeauftragter. Aus migräne magazin 73.
Quelle: teilweise aus migräne magazin 65
Immer wieder erhalten wir in der Geschäftsstelle Anfragen, ob schwere bzw. chronische Migräne als Grund zur Anerkennung der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit akzeptiert wird. Da dieses Thema viele Betroffene sehr interessiert und wir als gemeinnütziger Verein über keine festangestellten Fachkräfte hierüber verfügen, haben wir uns Auskunft von Fachkundigen eingeholt, die auf diese Themen spezialisiert sind. Quellen: u.a.: www.eurente.org
Der Bereich der Berufs bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente ist ein sehr komplexes Thema.
Berufsunfähigkeit
liegt vor, wenn die Berufsfähigkeit des Versicherten krankheitsbedingt
auf weniger als die Hälfte der vollen Berufsfähigkeit eines gesunden
Angehörigen seiner Berufsgruppe herabgesunken ist.
Erwerbsunfähigkeit
liegt vor, wenn jemand, der aufgrund Krankheit zeitlich unabsehbar
keine, oder nur noch geringe Einkünfte aus Erwerbstätigkeit erzielen
kann.
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