Erstattungsfähigkeit von Erenumab in Deutschland
aus einer Pressemitteilung des Hersteller der neuzugelassenen Spritze zur Migräne-Prophylaxe
Informationen zur Erstattungsfähigkeit
Für gesetzlich versicherte Patienten strebt Novartis aktuell aufgrund
des Nutzenbewertungsverfahrens eine eingeschränkte Erstattung für
schwer migränekranke Patienten an, die temporär begrenzt sein soll (~Mai
2019 bis Ende 2020). Voraussetzung für die Erstattung sind 4
(episodische Migräne) bis 5 (chronische Migräne) zugelassene erfolglose
Vortherapien. Eine Vortherapie gilt unter folgenden Voraussetzungen als
erfolglos:
– Es besteht eine Kontraindikation bzw. ein Warnhinweis
– oder die Wirksamkeit ist unzureichend
– oder es tritt eine Unverträglichkeit auf.
Hierbei
muss aus jeder der genannten Wirkstoffklassen mindestens eine
erfolglose Vortherapie (unzureichende Wirksamkeit oder Unverträglichkeit
bzw. Kontraindikation/Warnhinweis) dokumentiert sein:

Bezüglich einer Erstattung durch die privaten Krankenkassen kann keine verbindliche Aussage gegeben werden. Hier gilt die Indikation gemäß Fachinformation; ggf. kann eine Nachfrage vor Therapiebeginn bei der entsprechenden privaten Krankenkasse sinnvoll sein.
Allgemeines
Erenumab Injektionslösung im Fertigpen ist ein rekombinanter vollständig humaner monoklonaler IgG2-Antikörper, der gegen den Rezeptor des Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP) gerichtet ist. Erenumab ist indiziert zur Migräne-Prophylaxe bei Erwachsenen mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat.
Betroffene wenden sich bitte an ihren behandelnden Arzt, Neurologen oder Schmerztherapeuten.
Fachärzte aus ihrer Region finden Sie stets auf der Internetseite der DMKG: Kopfschmerzexperten