Chefredakteurin Anja Rech. Aus migräne magazin 69
Briefpapier, Porto, Telefon – in jeder Selbsthilfegruppe fallen Kosten an; und es stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?
Es gibt dafür überraschend viele Möglichkeiten, wie Tina Beuker, Mitglied des Vorstandes der MigräneLiga, bei der Fortbildung für Selbsthilfegruppen-Leiter in Kassel erläuterte.
„Selbsthilfegruppen haben nach § 20c Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Recht auf Förderung“, betonte Beuker. Den Gesetzestext können Sie im Internet unter www.sozialgesetzbuch-sgb.de nachlesen. Hilfe finden Interessierte in vielen Städten bei Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen, oft mit KISS abgekürzt. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei der Gründung, helfen etwa, einen Raum zu finden und informieren kostenlos über Antragsmöglichkeiten.
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