Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen Geld für Projekte, Hilfe bei der Raumsuche

1. September 2015 

Chefredakteurin Anja Rech. Aus migräne magazin 69

Martina Beuker
Tina Beuker, Koordinatorin der nationalen Selbsthilfegruppen – Foto: © Anja Rech

Briefpapier, Porto, Telefon – in jeder Selbsthilfegruppe fallen Kosten an; und es stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?

Es gibt dafür überraschend viele Möglichkeiten, wie Tina Beuker, Mitglied des Vorstandes der MigräneLiga, bei der Fortbildung für Selbsthilfegruppen-​Leiter in Kassel erläuterte.
„Selbsthilfegruppen haben nach § 20c Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Recht auf Förderung”, betonte Beuker. Den Gesetzestext können Sie im Internet unter www​.sozialgesetzbuch​-sgb​.de nachlesen. Hilfe finden Interessierte in vielen Städten bei Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen, oft mit KISS abgekürzt. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei der Gründung, helfen etwa, einen Raum zu finden und informieren kostenlos über Antragsmöglichkeiten.

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