GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz -Selektivvertragliche Regelungen unter patentgeschützten Arzneimitteln (§ 130e SGB V)“ beeinträchtigen die Versorgung schwer betroffener Migräne-Patienten
Die Patientenorganisation MigräneLiga kritisiert die geplante Gesetzesreform: der Zugang zu hochwirksamen Therapien wird eingeschränkt.
Migräne und Kopfschmerz-Erkrankungen sind die häufigsten neurologischen Erkrankungen, und unter allen Kopfschmerz-Erkrankungen führt Migräne die Betroffenen am häufigsten in die Arztpraxis. Doch der Entwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) droht, die Versorgung von Migräne-Betroffenen mit neuen Medikamenten, den sogenannten CGRP-Antagonisten (Antikörper-Präparate als Spritze s.c. oder Infusion i.V. und Gepante in Tablettenform) zu verschlechtern. Laut Daten des Kopfschmerzregisters stehen mehrere Substanzen zur Verfügung, die mit guter Wirksamkeit und gutem Verträglichkeitsprofil zu einer bis dato nicht gekannten Verbesserung der Versorgung beitragen. So können in allen Studien rund 50 Prozent der Betroffenen ihre Migränehäufigkeit durch Einsatz dieser Substanzen um 50 Prozent oder mehr verringern.
Der vorgelegte Gesetzentwurf plant allerdings „Selektivvertragliche Regelungen unter patentgeschützten Arzneimitteln (§ 130e SGB V)“ und benennt dabei explizit die Substanzgruppe der CGRP-Antagonisten. Diese Neuregelung würde den Arzt, die Ärztin zum Einsatz einer bestimmten Substanz verpflichten, nämlich derjenigen, die in einer Ausschreibung den günstigsten Preis erzielt, und würde – bei unzureichender Wirksamkeit und/oder Verträglichkeit – einen Wechsel auf einen anderen Wirkstoff aus dieser Substanzgruppe erschweren. Gleichzeitig könnte die Wahl zwischen einem IV Präparat, das in der Arztpraxis verabreicht werden muss und einer subkutanen Darreichungsform, die zu Hause vom Patienten selbst verabreicht werden kann aufgehoben werden, zum Nachteil einer patientenindividuellen Behandlung.
Aus Sicht der Patientenorganisation MigräneLiga würde dieser Gesetzesentwurf die Versorgung gerade für die schwer betroffenen Migräne-Patienten verschlechtern, die CGRP-Antikörper oder Gepante benötigen. Denn ob Patienten auf den einen oder anderen Wirkstoff ansprechen und ob und welche Nebenwirkungen auftreten, ist individuell unterschiedlich.
Im Fall des Auftretens von neutralisierenden Antikörpern und eines sich hierdurch verschlechternden Therapieerfolges wäre der Zugang der Betroffenen zu für sie wirksameren Substanzen aus derselben Medikamentenklasse verwehrt oder wäre nur verzögert ermöglich. Sie könnten also nicht ausreichend behandelt werden.
Ebenso macht der Gesetzentwurf keinen Unterschied zwischen den Substanzen, die das CGRP Molekül binden und solchen, die den CGRP Rezeptor blockieren. Gerade wenn bei einer der beiden Gruppen Nebenwirkungen auftreten ist ein Wechsel zur anderen Gruppe relevant. Und der Zugang zu den neuen Wirkstoffen ist bereits eingeschränkt. Alle diese Wirkstoffe dürfen entsprechend der G-BA-Beschlüsse nur verordnet werden, wenn die Patienten schwer betroffen sind und wenn kostengünstigere Vortherapien nicht wirksam waren oder nicht vertragen wurden.
Die Begrenztheit der finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen ist der Patientenorganisation durchaus bewusst.
Aus Sicht der MigräneLiga handelt es sich bei diesem Passus im Gesetzentwurf um eine rein wirtschaftlich getriebene Einschränkung der Behandlungsoptionen.
Der Gesetzgeber muss sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Anstieg (oder eine fehlende Reduktion) der Migränetage bei Schwerbetroffenen mit einer hohen Anzahl an Fehltagen am Arbeitsplatz einhergeht. Das vordergründige Einsparpotential bei erschwertem Zugang zur Medikation führt also zur Kostensteigerung und Einbußen bei Arbeitgebern.
Die MigräneLiga fordert den Gesetzgeber auf, sich vertieft mit der Substanzgruppe auseinanderzusetzen und den Behandlungszugang zu diesen neuen hochwirksamen Therapien für Betroffene mit Migräne nicht einzuschränken. Wenn Rabattverträge von den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen werden, sollte dies mit mehreren Herstellern der unterschiedlichen Wirkstoffe erfolgen.
Kontaktdaten:
MigräneLiga e.V. Deutschland
Veronika Bäcker (Präsidentin)
Willy-Brandt-Str. 20
76829 Landau
Telefon: 06341 – 67 32 456
veronika.baecker@migraeneliga.de
www.migraeneliga.de
Ergänzend dazu beachten Sie auch bitte die Pressemitteilung von DGN und DMKG:
Pressemeldung der DGN und der DMKG
DMKG und DGN warnen: Fehlende Therapiefreiheit in der Migränebehandlung verschlechtert die Versorgung
Berlin, 16.06.2026 – Die Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnen vor einer Begrenzung der Therapiefreiheit in der Migränebehandlung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Beide Fachgesellschaften setzen auf eine leitliniengerechte Verordnung durch Spezialisten und halten ein breites Spektrum an Behandlungsoptionen für unabdingbar.
Migräne ist die häufigste neurologische Erkrankung und betrifft in Deutschland 14,8 % der Frauen und 6 % der Männer, vor allem im erwerbsfähigen Alter. Die Erkrankung hat erhebliche volkswirtschaftliche und soziale Folgen: Täglich können in Deutschland hunderttausende Menschen aufgrund von Migräneattacken nicht ihrer Arbeit nachgehen [1, 2]. Bei Frauen unter 50 Jahren ist die Migräne sogar die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Einschränkungen im Alltag.
„Mit einer effektiven Anfallsprophylaxe können wir nicht nur die Lebensqualität der Betroffenen maßgeblich verbessern, sondern auch die medizinischen und volkswirtschaftlichen Folgekosten erheblich reduzieren“, erklärt Prof. Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär.
Denn inzwischen stehen mehrere Substanzen zur Verfügung, die krankheitsspezifisch mit guter Wirksamkeit und gutem Verträglichkeitsprofil zu einer bis dato nicht gekannten Verbesserung der Versorgung beitragen. „Substanzen, die auf den CGRP-Signalweg einwirken – monoklonale Antikörper oder Gepante – stellen einen wesentlichen Fortschritt der Migränebehandlung der letzten 10 Jahre dar. Sie sind in Wirksamkeit und Verträglichkeit herkömmlichen Arzneimitteln deutlich überlegen und reduzieren die migränebedingten Einschränkungen signifikant“, erklärt Prof. Dr. Gudrun Goßrau, Generalsekretärin der DMKG [3].
Der Gesetzentwurf sieht vor, alle Substanzen, die in den CGRP-Signalweg eingreifen, in einer Gruppe zusammenzufassen, das günstigste Präparat zur „Leitsubstanz“ zu machen und einen Wechsel auf andere Substanzen zu erschweren. Die Flexibilität und individuelle Auswahl der medikamentösen Behandlung ist in der Migränetherapie aber entscheidend für den Erfolg. „Die inter- und intraindividuelle Wirkung der Substanzen variiert erheblich: Nicht alle Patientinnen und Patienten sprechen gleichermaßen auf dieselben Medikamente an und selbst bei ein- und derselben Person können zwei Wirkstoffe der gleichen Substanzgruppe unterschiedlich wirksam sein.“ Wie PD Dr. Charly Gaul, Vizepräsident der DMKG, weiter ausführt, sei häufig ein Substanzwechsel erforderlich, da etwa 50 % der Patientinnen und Patienten auf die erste Therapie nicht ansprechen, jedoch rund 30–40 % auf eine weitere Substanz. Sein Fazit lautet: „Einschränkungen beim Therapiewechsel sparen keine Kosten, sondern begünstigen Chronifizierung, kopfschmerzbedingte Fehltage, Einschränkungen in der Produktivität und psychische Komorbiditäten wie Depressionen.“
„Die jetzt im Gesetzentwurf verankerte Einsparmaßnahme ist somit nicht zielführend, sondern könnte langfristig durch Chronifizierung der Beschwerden einen gegenteiligen Effekt haben und höhere Folgekosten nach sich ziehen“, unterstreicht DGN-Präsidentin Prof. Dr. Daniela Berg. Stattdessen schlagen die beiden Fachgesellschaften zwei alternative Maßnahmen für eine wirtschaftlichere Migränetherapie und Einsparungen in diesem Bereich vor.
Zum einen sollte die Verordnung von CGRP-spezifischen Therapien auf Patientinnen und Patienten mit relevanten Einschränkungen von Alltag und Arbeitsfähigkeit aufgrund der Migräne beschränkt werden. Für diese liegt ein erhöhtes Chronifizierungsrisiko bei sehr hoher Krankheitslast vor. Als weitere Maßnahme wird die Verordnung CGRP-spezifischer Wirkstoffe ausschließlich durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie empfohlen.
„Wie wir wissen, wird weniger als ein Fünftel der Betroffenen leitliniengerecht behandelt [1]. Die Konsequenz ist: Mehr Chronifizierung und Krankschreibungen, im schlimmsten Fall sogar mehr Fälle von Berufsunfähigkeit. Deshalb votieren wir dafür, die Migränetherapie insbesondere von schwer betroffenen Patienten in die Hände von Neurologinnen/Neurologen und Schmerztherapeutinnen/Schmerztherapeuten zu legen, da es sich bei der Migräne um eine komplexe neurologische Erkrankung handelt. Eine frühzeitige, effektive Therapie verhindert hohe Folgekosten“, erklärt PD Dr. Lars Neeb, Präsident der DMKG.
[1] Ruscheweyh R, Goßrau G, Jürgens TP, Ruschil V, Kraya T, Dresler T, Gaul C, Scheidt J, Neeb L. [Migraine patients treated with CGRP(R) antibodies : Are they different from patients treated with nonspecific oral prophylaxis? Analysis from the DMKG headache registry].Schmerz. 2025. doi: 10.1007/s00482-025-00899-1.
[2] Marie Groth, Zaza Katsarava, Marc Ehrlich. Results of the gErman migraine PatIent Survey on medical Care and prOPhylactic treatment Experience (EPISCOPE). 2022 Sci Rep;12(1):4589. doi: 10.1038/s41598-022-08716-w.
[3] Early Use of Erenumab vs Nonspecific Oral Migraine Preventives: The APPRAISE Randomized Clinical Trial.
Pozo-Rosich P, Dolezil D, Paemeleire K, Stepien A, Stude P, Snellman J, Arkuszewski M, Stites T, Ritter S, Lopez Lopez C, Maca J, Ferraris M, Gil-Gouveia R.
JAMA Neurol. 2024 May 1;81(5):461-470. doi: 10.1001/jamaneurol.2024.0368.
PMID: 38526461
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