Satzungsänderung
Gegenwärtig regelt das Covid-19-Gesetz auch die Organisation von digitalen Mitgliederversammlungen. Um über diesen Zeitraum hinaus auch digitale Abstimmungen zu ermöglichen, schlägt der Vorstand eine Änderung der entsprechenden Paragrafen der Satzung vor. In der Mitgliederversammlung am 27. August soll darüber abgestimmt werden.