Dr. med. Axel Heinze, Dr. med. Katja Heinze-Kuhn, Prof. Dr. Hartmut Göbel, Schmerzklinik Kiel. Aus migräne magazin 47
Jede Medikamentenschachtel enthält ihn: engbeschrieben und kleinzusammengefaltet, den „Beipackzettel”. Weder die Bezeichnung „Beipackzettel” noch das äußere Erscheinungsbild werden der Bedeutung dieses Papierstücks jedoch gerecht, handelt es sich doch um die Gebrauchsinformation des Medikaments. Der Aufbau des „Beipackzettels” ist gesetzlich geregelt, so dass sich alle mehr oder weniger ähneln. Aufgeführt sind u. a. die eigentlichen Wirkstoffe, aber auch zusätzliche Bestandteile, die Anwendungsgebiete, eventuelle Gegenanzeigen (wer darf das Medikament nicht einnehmen), Vorsichtsmaßnahmen, zu beachtende Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Warnhinweise, die Dosierungsanleitung und nicht zuletzt auch mögliche Nebenwirkungen. © MigräneLiga e.V., Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung der Redaktion.Diese sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen werden sortiert nach betroffenem Körpersystem (Nervensystem, Magen Darm-Trakt, Herz) und der Auftrittshäufigkeit (sehr häufig bis Einzelfälle) aufgelistet. Sie sind das Ergebnis der Erfahrungen mit dem Medikament während der Entwicklungsphase und während des Einsatzes im klinischen Alltag nach der Zulassung.
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