Beitragsordnung 2023
Die Mitgliederversammlung beschloss am 24. September 2022 in Frankfurt nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2023
Privatpersonen | 28,00 €* |
Schüler / Studierende / Azubis / Rentner / Pensionäre / Empfänger von Grundsicherungsleistungen * | 18,00 €* |
Juristische Personen (Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …) | 180,00 € |
Fördermitglieder | 3.000,00 € |
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. |
Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im SEPA Einzugsverfahren** erhoben.
Der Vorstand ist berechtigt,
- Gründungsmitglieder – sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/ -leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
- Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.
Frankfurt, 24. September 2022
Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:
Einzugsverfahren
Nur in begründeten Ausnahmefällen gilt: Mitglieder, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen, bezahlen zusätzlich 8,00 € für Auslagenersatz. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird ebenfalls ein Auslagenersatz von 8,00 € erhoben.
* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- für Schüler, Studierende und Azubis grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, danach nur nach Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
- für Rentner und Empfänger von Grundsicherungsleistungen mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr.
Beitragsquittungen werden nicht versandt.
Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:
Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.
Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00€ Bearbeitungsgebühr zu überweisen.
Klicken Sie hier: Beitragsnachweis zum Anheften ihres Einzahlungsbelegs.