Beitragsordnung

Beitragsordnung 2023

Die Mitgliederversammlung beschloss am 24. September 2022 in Frankfurt nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2023

Privatpersonen
28,00 €*
Schüler / Azubi  und  Rentner / Pensionäre / Empfänger von Grundsicherungsleistungen *
18,00 €*
Juristische Personen
(Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …)            
180,00 €
Fördermitglieder
3.000,00 €
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im SEPA Einzugsverfahren** erhoben.

Der Vorstand ist berechtigt,

  • Gründungsmitglieder – sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/ -leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
  • Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.

Frankfurt, 24. September 2022


Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:

Einzugsverfahren

Nur in begründeten Ausnahmefällen gilt:  Mitglieder, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen, bezahlen zusätzlich 8,00 € für Auslagenersatz. Für die Bearbeitung von Rücklastschriften wird ebenfalls ein Auslagenersatz von 8,00 € erhoben.

* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • für Schüler, Studenten und Azubis grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, danach nur nach Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
  • für Rentner und Empfänger von Grundsicherungsleistungen mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr.

Beitragsquittungen werden nicht versandt.

Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:

Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.

Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00€ Bearbeitungsgebühr zu überweisen.

Klicken Sie hier: Beitragsnachweis zum Anheften ihres Einzahlungsbelegs.