Beitragsordnung 2022
Die Mitgliederversammlung beschloss am 27. August 2021 in Erfurt nachfolgende Jahresmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2022
Privatpersonen | 28,00 €* |
Schüler / Azubi und Rentner / Pensionäre ** | 18,00 €* |
Juristische Personen (Kommunen, Verbände, Kliniken, Firmen …) | 180,00 € |
Fördermitglieder – mindestens: | 3.000,00 € |
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. |
Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im SEPA Einzugsverfahren** erhoben.
Der Vorstand ist berechtigt,
- Gründungsmitglieder – sowie Selbsthilfegruppenleiterinnen/ -leiter – die in der MigräneLiga e.V. aktiv mitwirken – widerruflich von der Beitragspflicht zu befreien;
- Juristischen Personen im Einzelfall auf Antrag den Jahresbeitrag widerruflich angemessen zu reduzieren.
Erfurt, 27. August 2021
Die Mitgliederversammlung hat hierzu weiterhin beschlossen:
** Einzugsverfahren
Nur in begründeten Ausnahmefällen gilt: Mitglieder, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen und als Selbstzahler eine jährliche Beitragsrechnung wünschen, bezahlen zusätzlich 8,00 € für Auslagenersatz.
* Beitragsreduzierung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- für Schüler, Studenten und Azubis grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, danach nur nach Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung.
- für Rentner auf Antrag mit Nachweis ab dem darauffolgenden Beitragsjahr.
Beitragsquittungen werden nicht versandt.
Das Finanzamt akzeptiert den Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug bei sogenannten Kleinspenden bis 300,00 €, wenn darauf Folgendes steht:
Empfänger: MigräneLiga e.V. Deutschland; Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag.
Mitglieder, die trotzdem auf einer Spendenquittung bestehen, haben vorab mit der Beitragszahlung zusätzlich 8,00€ Bearbeitungsgebühr zu überweisen.
Klicken Sie hier: Beitragsnachweis zum Anheften ihres Einzahlungsbelegs.
Die Beitragsordnung von 2020 finden Sie hier