Eptinezumab – wie wird der neue Antikörper verschrieben?

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Eptinezumab

Am 16.02.2023 beriet der G-BA in einer öffentlichen Sitzung im Rahmen der Nutzenbewertung über Eptinezumab. Mit Eptinezumab kam der vierte Wirkstoff aus der Gruppe der CGRP-Antikörper auf den deutschen Markt. In der dem G-BA vorgelegten Studie wurde der neue Wirkstoff, der im Gegensatz zu den bisherigen Antikörpern per Infusion verabreicht wird, mit dem seit 2019 erhältlichen Antikörper Fremanezumab verglichen. Es handelt sich um einen Brücken-Vergleich. Beide Wirkstoffe wurden gegen ein Placebo getestet. Dieser Vergleich dienste als indirekter Vergleich als Basis der Nutzenbewertung. Der G-BA sieht gegenüber dem verglichenen Antikörper keinen zusatznutzen. Es gibt zwar leichte Vorteile in den Bereichen Lebensqualität und Erfüllen der Rollenfunktion, die aber nicht als signifikant angesehen werden. Der Beschluss bedeutet aber auch, dass der Wirkstoff nicht schlechter dasteht als die bisher eingeführten Antikörper-Spritzen.
Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass der Wirkstoff zu gleichen Bedingungen wir Fremanezumab und Galcacenumab verschrieben werden kann. Genaueres wird in Verhandlungen zwischen dem Hersteller und der GKV vereinbart.

Stand Juni 2023: das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Hersteller und den Krankenkassen liegt noch nicht vor.

Quelle https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5877/2023-02-16_AM-RL-XII_Eptinezumab_D-861.pdf