Neue Regelungen für die Verordnung von Erenumab in der Vorbeugung von Migräne

Neue Regelungen für die Verordnung von Erenumab in der Vorbeugung von Migräne

Für die Verordnung des CGPR-Antikörper-Wirkstoffs Erenumab gibt es seit Kurzem eine neue Regelung:

  • Erwachsene, die mindestens 4 Migränetage pro Monat vorweisen und mindesten eine der herkömmlichen Prophylaxen (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin oder Clostridium botulinum Toxin Typ A) erfolglos angewendet hatten, das heißt es bestand keine Wirksamkeit oder die Medikation wurde nicht vertragen. Die Prophylaxe, muss dokumentiert werden.
  • Oder Patienten, mit mindestens 4 Migränetagen pro Monat, die für keine der oben genannten Wirkstoffe geeignet sind. Die Nichteignung ist zu dokumentieren.

Der Arzt, der die Therapie verschreibt, muss in der Diagnose und Therapie der Migräne erfahren sein.

Die neue Regelung gilt nur für den Wirkstoff Erenumab.

Basis der neuen Regelung ist der Beschluss des G-BA vom 21. Okt 2021 aufgrund einer Vergleichsstudie zwischen Erenumab und Topiramat, der einen beträchtlichen Zusatznutzen für Erenumab bescheinigt. Weitere Informationen hierzu: https://www.migraeneliga.de/effektive-migraene-prophylaxe-mit-monoklonalen-antikoerpern/

24.10.2022